Kommunale Unterkünfte
Pforte und Präsenz nach Vorgaben von Landratsamt und Gemeinde.
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LeistungIn Gemeinschaftsunterkünften leben Menschen mit unterschiedlichen Geschichten auf engem Raum. Sicherheit entsteht dort durch Präsenz, Respekt und klare Regeln.
Für die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften schreibt § 34a Abs. 1a GewO die Sachkundeprüfung vor. Alle unsere Kräfte haben sie.
Wir arbeiten mit festen Teams, damit Bewohnerinnen und Bewohner wissen, wer Dienst hat. Konflikte werden dokumentiert und an die Leitung gemeldet, ohne unnötige Daten.

Pforte und Präsenz nach Vorgaben von Landratsamt und Gemeinde.
Nachtpräsenz und Streife für Wohnheime und betreute Wohnformen.
Kurzfristige Bewachung bei Belegung, Umbau oder Leerstand.
Ja. Sachkundeprüfung nach § 34a, Bewacherregister, Führungszeugnis, Deeskalation. Interkulturelle Sensibilität gehört zur Einweisung.
Ja. Wir stimmen Meldewege und Zuständigkeiten vorher ab und halten uns aus sozialarbeiterischen Aufgaben heraus.
Je nach Umfang und Verfügbarkeit. Rufen Sie an, wir sagen ehrlich, was geht.
Im digitalen Wachbuch, mit Zeit, Ort und Ablauf, ohne Namen und ohne persönliche Daten der Bewohner.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns am selben Werktag, bei dringenden Anfragen sofort.