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Ratgeber · 3.11.2026Sicherheitsdienst für Veranstaltungen: Ratgeber für Veranstalter
Ob Vereinsfest oder Open Air: Ein Sicherheitsdienst ist nicht nur eine Frage der Gästezahl. Diese Punkte sollten Veranstalter früh klären.
Wann braucht eine Veranstaltung einen Sicherheitsdienst?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Häufig legt die Stadt in der Genehmigung einen Ordnungsdienst fest, etwa bei Ausschank, vielen Gästen, Musik bis in die Nacht oder engen Zugängen. Für große Versammlungsstätten schreibt die Versammlungsstättenverordnung einen Ordnungsdienst und ein Sicherheitskonzept vor.
Auch ohne Auflage lohnt sich ein Sicherheitsdienst, wenn Helfer sonst Einlass, Jugendschutz und Konflikte nebenbei übernehmen müssten.
Was der Sicherheitsdienst übernimmt und was nicht
- Übernimmt: Einlass, Taschen- und Ticketkontrolle, Ordnerdienst, Jugendschutz, Bühnen- und Backstageschutz, Freihalten von Rettungswegen, Bewachung über Nacht.
- Übernimmt nicht: polizeiliche Aufgaben, Sanitätsdienst und Brandsicherheitswache. Diese stellen Polizei, Hilfsorganisationen und Feuerwehr.
Sicherheitskräfte handeln mit den Rechten, die jeder hat: Hausrecht im Auftrag des Veranstalters, Notwehr und Nothilfe sowie die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO.
Wie viele Kräfte sinnvoll sind
Die Zahl hängt weniger von einer Faustformel ab als von Gelände, Zahl der Einlässe, Ausschank, Publikum und Uhrzeit. Ein Eingang mit Taschenkontrolle braucht andere Besetzung als ein offenes Gelände mit mehreren Zugängen.
Ein seriöses Angebot begründet die Zahl der Kräfte und zeigt, welche Posten wann besetzt sind.
Was ins Sicherheitskonzept gehört
- Lageplan mit Ein- und Ausgängen, Flucht- und Rettungswegen
- Besucherzahl und Einlasszeiten
- Ansprechpartner und Meldewege zu Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienst
- Regeln für Ausschank und Jugendschutz
- Verhalten bei Unwetter, Überfüllung oder Räumung
Wir bringen uns auf Wunsch in die Erstellung ein und nehmen an Abstimmungsterminen mit der Stadt teil.
Woran Sie einen guten Sicherheitsdienst erkennen
- Alle Kräfte sind im Bewacherregister gemeldet und haben mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO.
- Die Einsatzleitung hat die Sachkundeprüfung.
- Es gibt ein Vorgespräch und einen schriftlichen Einsatzplan.
- Eine Haftpflichtversicherung für Bewachung liegt vor.
- Sie haben am Abend eine feste Ansprechperson.
HAASEC übernimmt Veranstaltungen von Rottenburg und Tübingen über Stuttgart bis Pforzheim und Karlsruhe. Mehr zum Sicherheitsdienst für Veranstaltungen oder direkt anfragen.
Quellen und Hinweise: Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg (VStättVO), § 34a Gewerbeordnung, § 127 Strafprozessordnung.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
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